Freigabe für Rechnungsstellung durch Projektleiter |
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| Die erfassten Leistungen, Spesen und Fremdkosten können vor Beginn der Rechnungsstellung durch den Projektleiter kontrolliert, bei Bedarf korrigiert und anschliessend visiert werden. Damit kann sichergestellt werden, dass beim Erstellen der Rechnung nur jene Positionen abgerechnet werden, welche vorgängig durch den Projektleiter zur Verrechnung freigegeben wurden. | |
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